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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen:

in der Fassung vom 2. Februar 2007 der

IT Unternehmensberatung Ina Doering

§ 1
Präambel - Geltungsbereich

1. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering ist ein IT - Unternehmen, das für den eigenen Betrieb und für andere Unternehmen Individualsoftware und andere Softwaresysteme herstellt. Die Herstellung und Auslieferung der Systeme erfolgt mit den in der Softwarebranche üblichen Arbeiten, wie z.B. Projektleitung, Konzeption, Beratung, Programmierung, Administration.
2. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der IT Unternehmensberatung Ina Doering gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehung zu den Unternehmen, die Produkte von der IT Unternehmensberatung Ina Doering erwerben.
3. Unternehmen i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen die IT Unternehmensberatung Ina Doering in Geschäftsbeziehung tritt, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
5. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit anzupassen. Es gelten die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie sie auf der Web-Site "www.it-unternehmensberatung-doering.net" veröffentlicht sind.

§ 2
Auftragserteilung

1. Das Angebot der IT Unternehmensberatung Ina Doering ist bis zur Annahme bzw. Zuschlagserteilung durch ein Unternehmen freibleibend.
2. Mit der Bestellung eines Produktes erklärt das Unternehmen als Auftraggeber verbindlich, den Auftrag erteilen zu wollen.
3. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering ist berechtigt das Vertragsangebot des Unternehmens als Auftraggeber innerhalb einer vereinbarten oder angemessenen Frist nach Eingang bei ihr anzunehmen. Die Annahme erfolgt entweder schriftlich, per e-mail oder Fax.
4. Im Auftragsschreiben oder im Bestätigungsschreiben werden die zu erbringenden Leistungen bezeichnet und nach Wunsch des Unternehmens der voraussichtliche Fertigstellungstermin angegeben. Die Bestellung wird sofort von der IT Unternehmensberatung Ina Doering bestätigt.
5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer beziehungsweise Lizenzgeber der IT Unternehmensberatung Ina Doering. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung beziehungsweise nicht ausreichenden Lizenzvergabe nicht von der IT Unternehmensberatung Ina Doering zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit ihrem Zulieferer. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering informiert das Unternehmen unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit. Eine schon erbrachte Gegenleistung wird erstattet.
6. Sofern das Unternehmen das Werk auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von der IT Unternehmensberatung Ina Doering gespeichert und dem Unternehmen auf Verlangen nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

§ 3
Kostenvoranschlag/Vorarbeiten

1. Wünscht das Unternehmen eine verbindliche Preisanfrage, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages. In diesem sind die Projektarbeit oder Dienstleistung sowie die zur Herstellung eines Produkts erforderliche Lizenzgebühr der Software im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering ist bis zum Ablauf von 4 Wochen nach der Abgabe daran gebunden.
2. Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig.
3. Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektunterlagen, Pflichtenhefte, Software-Testversionen und Schulungen, die vom Unternehmen angefordert werden, sind ebenfalls aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig.
4. Wird aufgrund des Kostenvoranschlags ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Unternehmens überschritten werden.

§ 4
Lieferung

1. Liefertermine und Fristen sind verbindlich, wenn sie von dem Kunden und der IT Unternehmensberatung Ina Doering im Einzelfall schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Liefertermine oder Fristen unverbindlich.
2. Ist die Nichteinhaltung eines Termins oder einer Frist auf ein unvorhergesehenes Ereignis zurückzuführen, dass außerhalb des Einflusses von der IT Unternehmensberatung Ina Doering liegt, so verlängert sich der Termin bzw. die Frist um eine angemessene Zeitspanne.
3. Kommt die IT Unternehmensberatung Ina Doering grob fahrlässig oder vorsätzlich in Lieferverzug, ersetzt die IT Unternehmensberatung Ina Doering dem Kunden einen entstandenen Schaden bis zu 0,5 % des Preises der verspäteten Lieferung pro Verzugswoche, höchstens jedoch bis zu einer Summe von 5 % des Wertes. Dies gilt auch für den Fall des leicht fahrlässigen Verzugs, jedoch wird hier kein Ersatz für entgangenen Gewinn und entgangene Nutzung geleistet.
4. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering ist berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teilleistungen auszuführen, sofern es dem Kunden zumutbar ist.

§ 5
Zahlung

1. Die Rechnung der IT Unternehmensberatung Ina Doering ist zahlbar per Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang.
2. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich die IT Unternehmensberatung Ina Doering ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Unternehmens und werden sofort fällig.
3. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering legt unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB fest, welche Schuld von dem Unternehmen getilgt wurde.
4. Ist das Unternehmen nach der gesetzlichen Frist von 30 Tagen nach Rechnungserhalt im Verzug, so ist die IT Unternehmensberatung Ina Doering berechtigt, Zinsen nach den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Soweit sie darüber hinausgehende Kredite in Anspruch nimmt, kann der Zinssatz berechnet werden.
5. Wenn das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn der IT Unternehmensberatung Ina Doering andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist die IT Unternehmensberatung Ina Doering berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Wechsel oder Schecks angenommen hat. In diesem Fall ist die IT Unternehmensberatung Ina Doering außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Frist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die IT Unternehmensberatung Ina Doering berechtigt, eine Kündigung aus wichtigem Grund gegenüber dem Unternehmen auszusprechen.
6. Wird für die IT Unternehmensberatung Ina Doering nach Vertragsabschluss erkennbar, dass ein Leistungshindernis des Unternehmens durch eine eingetretene Vermögensverschlechterung besteht, kann die IT Unternehmensberatung Ina Doering nach Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

§ 6
Eigentumsvorbehalt

1. Das Eigentum an dem Produkt geht erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtpreises und anderer Forderungen in Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Unternehmen und der IT Unternehmensberatung Ina Doering an das Unternehmen über (Eigentumsvorbehalt). Die IT Unternehmensberatung Ina Doering gewährt dem Unternehmen keine Eigentumsrechte hinsichtlich der Software oder anderer vertragsmäßig gelieferter Materialien, außer es ist durch diesen Vertrag vereinbart worden.
2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf etwaige Ersatzlieferungen.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von der IT Unternehmensberatung Ina Doering eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder anderweitige Überlassung oder Veränderung der Geräte und Programme zulässig.
4. Beim Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird das Unternehmen auf das Eigentum von IT Unternehmensberatung Ina Doering hinweisen und die IT Unternehmensberatung Ina Doering unverzüglich benachrichtigen.
5. Alle Rechte der an den Kunden gelieferten Produkte verbleiben bei der IT Unternehmensberatung Ina Doering, sofern sie nicht ausdrücklich dem Unternehmen vertraglich eingeräumt werden.
6. Das Unternehmen tritt an die IT Unternehmensberatung Ina Doering die Forderung ab, die es erwirbt, wenn es das Produkt, das unter dem Eigentumsvorbehalt steht, weiter veräußert. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering ermächtigt das Unternehmen die Weiterveräußerung im Namen der IT Unternehmensberatung Ina Doering vorzunehmen. Jedoch gilt diese Ermächtigung nur im Rahmen eines ordnungsmäßigen Geschäftsbetriebs.

§ 7
Internetzugang/Verfügbarkeit

Sofern die IT Unternehmensberatung Ina Doering Webserver bereitstellt, strebt sie eine Erreichbarkeit ihrer Internet-Webserver von 95 % im Jahresmittel an. Dabei bleiben unberücksichtigt Zeiten der Nichterreichbarkeit aufgrund technischer und sonstiger Probleme, soweit diese nicht im Einflussbereich von der IT Unternehmensberatung Ina Doering liegen (z. B. höhere Gewalt oder Verschulden Dritter).

§ 8
Haftung für den Internetzugang und die Verfügbarkeit

Die IT Unternehmensberatung Ina Doering übernimmt für solche Zeiten der Nichterreichbarkeit keine Haftung.

§ 9
Lizenzbestimmungen

1. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering räumt dem Unternehmen ab Auftragsannahme und Installation das Recht zur Nutzung des Produkts und, falls vorhanden, der dazugehörigen Dokumentation im Rahmen der nachstehenden Bedingungen ausschließlich für eigene Zwecke ein.
2. Dabei sind die einzelnen Lizenzbedingungen der jeweiligen Produkte zu beachten. Das Produkt kann lizenzierte Anteile von Fremdfirmen enthalten.
3. Alle Rechte, die nicht vertragsmäßig gewährt werden, sind ausdrücklich der IT Unternehmensberatung Ina Doering oder ihren Lizenzgebern vorbehalten.
4. Das Eigentumsrecht und die damit verbundenen Rechte am Inhalt, auf den über die Software zugegriffen wird, bleiben im Eigentum des jeweiligen Eigentümers des Inhalts und könnten durch das jeweils entsprechende Recht geschützt sein. Diese Lizenz gewährt dem Unternehmen kein Recht an diesem Inhalt.
5. Das Rückentwickeln zum Quellcode ist nicht gestattet.
6. Wechselt das Unternehmen an einem Arbeitsplatz die Hardware, auf der es die lizensierte Software einsetzt, so muss es die Software vom Massenspeicher der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen des Produkts auf mehr als nur einem Server pro Modul ist unzulässig.
7. Bei der Verletzung des nicht übertragbaren Nutzungsrechtes durch das Unternehmen kann die IT Unternehmensberatung Ina Doering, abgesehen von der strafrechtlichen Verfolgung, gesetzliche Schadensersatzfoderungen gegen das Unternehmen geltend machen.

§ 10
Sicherungskopie

1. Das Unternehmen ist berechtigt, pro erworbener Lizenz an einer Vollversion die Datenträger je einmal zu Sicherungszwecken zu vervielfältigen. Es darf jedoch nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Produkts zu kennzeichnen.
2. Auf sämtlichen Kopien müssen die Schutzrechtshinweise (dieser Text) von der IT Unternehmensberatung Ina Doering und alle anderen Schutzrechtshinweise, die sich in der ursprünglichen Version des Produktes befinden, aufgenommen werden.

§ 11
Beschränkungen

Das Unternehmen darf das Produkt nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von der IT Unternehmensberatung Ina Doering in irgendeiner Weise verändern, modifizieren oder bearbeiten.

§ 12
Nutzungsdauer

1. Ein Lizenzvertrag im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird auf unbestimmte Dauer geschlossen. Es sei denn, in einem Individualvertrag wird eine zeitliche Beschränkung vereinbart.
2. Eine durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilte Lizenz verliert ihre Wirksamkeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn das Unternehmen gegen eine der vorstehenden Bestimmungen des Vertrages verstößt. Das Unternehmen verpflichtet sich für diesen Fall, das Produkt und alle Kopien nach Wahl der IT Unternehmensberatung Ina Doering herauszugeben oder zu zerstören. Die Zerstörung ist der IT Unternehmensberatung Ina Doering gegenüber schriftlich zu bestätigen.

§ 13
Warenzeichen

Das Unternehmen erkennt die Gültigkeit der Warenzeichen der IT Unternehmensberatung Ina Doering und den verbundenen Unternehmen an. Das Unternehmen bestätigt, diese Warenzeichen, den damit verbundenen Firmenwert und das Eigentum der IT Unternehmensberatung Ina Doering an diesen Warenzeichen nicht zu verletzen oder gegen sie zu verstoßen und ähnliche Warenzeichen, Werke oder Symbole nicht zu benutzen oder von Dritten benutzen zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich gemäß den Bedingungen dieses Vertrages gestattet.

§ 14
Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle unter dem Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge ist der Geschäftssitz der IT Unternehmensberatung Ina Doering.

§ 15
Gewährleistung

1. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering leistet für Mängel der Produkte nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung in einer angemessenen Frist.
2. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering gewährleistet, dass das Produkt oder die Software mit der gebotenen Sorgfalt und Sachkenntnis erstellt worden ist. Dennoch ist nach dem heutigen Stand der Technik der völlige Ausschluss von Fehlern in der Software nicht möglich. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering hat besondere Eigenschaften dem Produkt weder ausdrücklich noch stillschweigend zugesichert; der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die Auswahl des Produkts, dessen Einsatz, Nutzung und die damit erzielten Ergebnisse.
3. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering übernimmt die Gewähr für die Funktionsfähigkeit gelieferter Systeme und Produkte ausschliesslich dann, wenn die Umgebung an Hardware, Datenbanken, Betriebssystemen, etc. exakt der Umgebung entspricht, die beim Auslieferungszeitpunkt vorlag und für die die IT Unternehmensberatung Ina Doering nach Tests die Freigabe erteilt hat. Bei einem anstehenden Wechsel der Umgebung, übernimmt die IT Unternehmensberatung Ina Doering Gewährleistung für das System in der neuen Umgebung nur, wenn sie rechtzeitig vor dem Wechsel der Umgebung informiert und mit erneuten Tests und im Bedarfsfalle Anpassungen am System beauftragt wurde und auf dieser Grundlage eine Freigabe für die neue Umgebung gegeben hat.
4. Eventuelle Mängel des Produkts - einschließlich Material- und Herstellungsfehler der Datenträger - sind, soweit sie offenkundig sind oder werden, der IT Unternehmensberatung Ina Doering innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung des Mangels schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch bis Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist. Die im kaufmännischen Geschäftsverkehr bestehende weitergehende Anzeigepflicht gemäß § 377 HGB bleibt unberührt. Werden diese Anzeigepflichten nicht erfüllt, ist jede Gewährleistung ausgeschlossen.
5. Sofern die IT Unternehmensberatung Ina Doering die Erfüllung des Vertrages endgültig verweigert, sie die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann das Unternehmen nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung nach § 16 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, kann das Unternehmen kein Rücktrittsrecht geltend machen.
6. Sofern die IT Unternehmensberatung Ina Doering die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist das Unternehmen nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
7. Rechte des Unternehmens wegen Mängeln, die nicht ein Produkt bzw. ein Werk, das in der Erbringung von Planungs- und Überwachungsleistungen hierfür besteht, betreffen, verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Produktes/Werkes.
8. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn der IT Unternehmensberatung Ina Doering grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle der von der IT Unternehmensberatung Ina Doering zurechenbar verursachten Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlusten des Lebens von Mitarbeitern des Unternehmens. Eine Haftung der IT Unternehmensberatung Ina Doering nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt. Schadensersatzansprüche sind unverzüglich nach Kenntnisnahme durch den Nutzer schriftlich gegenüber der IT Unternehmensberatung Ina Doering geltend zu machen.
9. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit durch die IT Unternehmensberatung Ina Doering, bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
10. Garantien im Rechtssinne erhält das Unternehmen durch die IT Unternehmensberatung Ina Doering nicht.

§ 16
Haftungsbeschränkung

1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die IT Unternehmensberatung Ina Doering auf den nach der Art des Produktes oder des Dienstes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen.
2. Gegenüber Unternehmen haftet die IT Unternehmensberatung Ina Doering bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Unternehmens aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei der IT Unternehmensberatung Ina Doering zurechenbaren Körper- und - Gesundheitsschäden oder bei dem ihr zurechenbarem Verlust des Lebens eines Mitarbeiters des Unternehmens.

§ 17
Datenschutz

1. Das Unternehmen erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche von ihm auf den Internetseiten von der IT Unternehmensberatung Ina Doering aufgenommenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG), der Verordnung über Datenschutz für Unternehmen und dem Teledienste-Datenschutzgesetz (TDDSG) gespeichert und weiter verarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig ist.
2. Das Unternehmen erklärt sich mit der Weitergabe, der von ihm auf den Internetseiten von der IT Unternehmensberatung Ina Doering angegebenen Daten an Partnerunternehmen von der IT Unternehmensberatung Ina Doering ausdrücklich einverstanden, sofern diese Partnerunternehmen von dem Vertragsverhältnis des Unternehmens in dessen Auftrag informiert werden sollen. Darüber hinaus behandelt die IT Unternehmensberatung Ina Doering die Daten vertraulich. Eine über den hier beschriebenen Umfang hinausgehende Erhebung und Verarbeitung personenbezogener, individualisierter Daten der Unternehmen erfolgt nur mit vorheriger Einwilligung seitens des Unternehmens.
3. Das Unternehmen ist bei personenbezogenen Daten berechtigt, jederzeit die zu seiner Person gespeicherten Daten bei der IT Unternehmensberatung Ina Doering einzusehen und darüber Auskunft zu verlangen.
4. Die Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Vereinbarungen und unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist.
5. Das Unternehmen ist über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebungen, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Diensten und des Vertragsverhältnisses erforderlichen personenbezogenen Daten ausführlich unterrichtet worden. Das Unternehmen stimmt dieser Datenverarbeitung ausdrücklich zu.

§ 18
Schlussbestimmungen

1. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen. Die Vertragspartner verpflichten sich, diese Bedingungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Änderungen oder Ergänzungen zu überprüfen. Das mit der IT Unternehmensberatung Ina Doering in Vertragsbeziehung stehende Unternehmen erklärt sich mit der jeweils gültigen Fassung dieser Geschäftsbedingungen einverstanden.
2. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN Kaufrechts (CISG) von 1980.
3. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Produkten oder Diensten von der IT Unternehmensberatung Ina Doering oder diesen Geschäftsbedingungen sind die Gerichte in Bonn/Siegburg ausschließlich zuständig, sofern das Unternehmen eine Kaufmannseigenschaft besitzt oder keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser Bedingungen ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der Vereinbarung im übrigen nicht davon berührt.
5. Die IT Unternehmensberatung Ina Doering ist ständig bemüht, seine Vertragspartner und auch Dritte vor Rechtsverletzungen oder illegalen Inhalten im Internet zu schützen. Nutzer, die solche Verstöße und Verstöße gegen diese allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen feststellen, werden daher gebeten sich an die IT Unternehmensberatung Ina Doering zu wenden.


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